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Allgemeine Informationen
Ihr Vermögen ist vermutlich größer als Sie auf den ersten Blick vermuten.Denn meistens wird der Wert des privaten Hausstandes erheblich unterschätzt. Mit anderen Worten: Wenn der Hausstand Schaden nimmt - z.B. durch Einbruch, Vandalismus, Feuer, Sturm oder Leitungswasser- , arbeitet man oft jahrelang, um den Ersatz zu finanzieren. Unsere leistungsstarke Hausratversicherung bietet Ihnen hierbei zuverlässigen Schutz. Was bietet die Hausratversicherung? Was in langen Jahren erarbeitet wurde, besteht in den meisten Familien im wesentlichen aus Haushaltsgegenständen - wertvolle Einrichtung, Farbfernseher, Stereo-Anlage, Kleidung, Wäsche, Porzellan, eventuell Video-Recorder, Foto-Ausrüstung oder anderes. Der Wert dieser Gegenstände entspricht in der Regel zwei bis drei Jahres-Nettogehältern. Und weil die meisten wissen, wie leicht ein Schaden die Haushaltskasse empfindlich strapazieren kann, besitzen vier von fünf Haushalten eine Hausratversicherung.
Versicherte Sachen
In der Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat versichert. Dazu gehören Sachen, die im Haushalt... zur Einrichtung dienen z.B. Möbel, Bilder, Gardinen, Teppiche zum Gebrauch dienen z.B. Geschirr, Haushaltsgeräte, Bekleidung zum Verbrauch dienen z.b. Nahrungs- und Genußmittel sowie Bargeld und Wertsachen* z.B. Edelsteine, Schmuck, Antiquitäten, Pelze *) mit Entschädigungsgrenzen Unter den Sachbegriff "Gesamter Haushalt" fallen auch Haustiere, Pflanzen, Prothesen, Brillen sowie Musikinstrumente und technische Geräte, die dem Hobby des Versicherungsnehmers dienen. Versicherungsschutz besteht auch für Sachen, die im Haushalt lediglich aufbewahrt und außerhalb der Wohnung genutzt werden, z.B. Campingausrüstung, Sportgeräte, Fotoapparate, Videokameras, Jagd- und Sportwaffen. Die folgenden Sachen werden ausdrücklich in den Versicherungsschutz der Hausratversicherung einbezogen: Private Rundfunk- und Fernsehantennen sowie Markisen des Versicherungsnehmers. Für Antennen, auch Parabolantennen (Antennenschüssel), und Markisen besteht Versicherungsschutz am Gebäude sowie auf dem gesamten Grundstück, auf dem die Wohnung liegt. Sachen, die der Versicherungsnehmer in das Gebäude eingefügt hat. Es besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer als Mieter - die eingefügten Sachen auf seine Kosten beschafft oder (vom Vormieter) übernommen hat und - die Gefahr dafür trägt (d.h. er zahlt die Kosten für die Reparatur bzw. für die Wiederanschaffung) Dazu gehören z.B. besonders angefertigte Einbauküchen- und möbel, Parkettböden und Teppichböden, Etagenheizungen, Badewannen und Waschbecken. Motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge. Für diese Fahrzeuge kann üblicherweise keine Fahrzeugteil- oder vollversicherung abgeschlossen werden, so dass durch diesen Einschluß eine Versicherungslücke geschlossen wird. Kanus, Ruder-, Falt und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte und Flugdrachen. Es besteht hierfür Versicherungsschutz am Versicherungsort (z.B. in der Garage oder im Keller). Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. Dazu gehören beispielsweise - Büromaschinen - Fachbücher - Werkzeuge - gewerbliche Maschinen. Nicht versichert sind: - Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die nicht dem Beruf des Versicherungsnehmers dienen - gewerbliche oder landwirtschaftliche Vorräte - gewerbliche Muster, Modelle, Ausstellungsstücke - gewerbliche oder landwirtschaftliche Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe - Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände in Räumen, die der Versicherungsnehmer ausschließlich gewerblich oder beruflich nutzt.
Versicherte Gefahren
Folgende Risiken sind in der Hausratversicherung (VHB 92) versichert: Die Standarddeckung deckt Schäden durch: - Brand - Einbruchdiebstahl - Leitungswasser - Sturm - Blitzschlag - Raub - Rohrbruch, Frost - Hagel - Explosion - Vandalismus - Absturz von Luftfahrzeugen Der erweiterter Versicherungsschutz (Klauseln) deckt Schäden durch: - Überspannungsschäden durch Blitzschlag - Fahrraddiebstahl - Aquarien, Wasserbetten Darüber hinaus können Glasbruchschäden (AGIB 94) mitversichert werden - Zerbrechen von Gebäude- und Mobiliarverglasung der Wohnung oder des Einfamilienhauses Besondere Erweiterungsmöglichkeiten: - Besondere Versicherung für Schmuck und Pelze - Besondere Versicherung für Musikinstrumente - Besondere Fahrradversicherung Nicht versicherte Schäden: - Elementarschäden: Schäden, die durch Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Schneedruck verursacht wurden. In der Hausratversicherung sind Elementarschäden generell ausgeschlossen. Es gibt allerdings Versicherungsunternehmen, die hier eine spezielle Elementarschadenversicherung anbieten.
Versicherte Kosten
Die Hausratversicherung leistet auch für Kosten, die im oder nach einem Versicherungsfall anfallen: Dazu gehören zum Beispiel - eigener Zeitaufwand - Abtransport des zerstörten Hausrates - eventuelle Entsorgung als Sondermüll Nicht versichert, da in der Gebäudeversicherung versichert, sind Aufräumkosten für Gebäudebestandteile. Bewegungs- und Schutzkosten Diese Kosten werden ersetzt, wenn durch einen Versicherungsfall andere Sachen bewegt oder geschützt werden müssen, um die versicherte Sache wieder herstellen zu können. Transport- und Lagerkosten Die Kosten übernimmt der Versicherer, wenn durch einen Versicherungsfall die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Lagerung des Hausrates in einem noch benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten der Lagerung ersetzt der Versicherer längstens für 100 Tage. Schadenabwendungs- und Schadensminderungskosten Beispiele: 1.) Der Versicherungsnehmer wirft seine Jacke über einen brennenden Fernsehapparat. Die zerstörte Jacke wird ersetzt. 2.) Mit einem Autofeuerlöscher versucht der Versicherungsnehmer vergeblich einen Wohnzimmerbrand zu löschen. Der Versicherer erstattet die Füllung des Feuerlöschers, da auch erfolglose Schadenminderungskosten bezahlt werden. 3.) Der Versicherungsnehmer löscht löscht mit seinem Feuerlöscher vor seinem Haus aus einem Auto ausgelaufenes brennendes Benzin, damit das Feuer nicht auf seine Wohnung übergreifen kann. Auch in diesem Fall zahlt der Versicherer die Füllung des Feuerlöschers, da ein Versicherungsfall unmittelbar bevorstand. Schlossänderungskosten Der Versicherer leistet, wenn durch einen Versicherungsfall Schlüssel für Türen der Wohnung abhanden kommen Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen Der Versicherer bezahlt die Gebäudebeschädigung: - innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch - im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder Versuch einer solchen Tat (z.B. die Tür zur Wohnung des Versicherungsnehmers im Mehrfamilienhaus, Eingangstür im Einfamilienhaus Reparaturkosten für gemietete Wohnungen Die Hausratversicherung übernimmt die Reparaturkosten in der gemieteten Wohnung nach einem Leitungswasserschaden für Bodenbelege, Innenanstriche oder Tapeten. Hotelkosten Der Versicherer übernimmt die Hotel- oder Pensionskosten, wenn die Wohnung des Versicherungsnehmers nach einem Versicherungsfall unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist. Die Kosten werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, längstens für 100 Tage ersetzt und sind auf 1 Prozent der Versicherungssumme beschränkt.