Versicherungsvertreter:
- der Vertreter muss die Interessen "seines " Arbeitgebers der Versicherungsgesellschaft vertreten.
- der Vertreter ist an die Weisungen des Versicherers gebunden.
- der Vertreter darf nur Produkte seines Arbeitgebers anbieten.
Versicherungsmakler
- der Makler vertritt die Interessen seiner Kunden.
- der Makler ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und somit unabhängig.
- der Makler kann aus einer Vielzahl von Versicherern die optimale Lösung für das jeweilig benötigte Angebot heraussuchen.
Maklervertrag mit dem Kunden
- auf Wunsch kann ein Vertrag zwischen Makler und Kunden abgeschlossen werden.
- dieser beinhaltet die Regeln der Zusammenarbeit zwischen Makler und Kunden.
Vergütung des Maklers
- der Makler erhält seine "Courtage" direkt vom Versicherer.
- die Arbeit des Maklers ist für den Kunden (Mandanten) kostenfrei.
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