Home pixel !!! Haustarife !!! pixel AGBs pixel Kontakt  leer
 

Versicherung Berlin

leer leer

Home

leer

Ihre Vorteile

leer

Versicherungsmakler?

leer

AGBs

leer

Kontakt

leer
leer
leer
leer

Vorsorge

leer leer

Altersvorsorge

leer

Berufsunfähigkeit

leer

Lebensversicherung

leer

Krankenversicherung

leer

Krankenzusatzvers.

leer

Sonstiges/Anlagen

leer
leer
leer
leer

Priv. Versicherungen

leer leer

!!! Haustarife !!!

leer

Private Haftpflicht

leer

Hausratversicherung

leer

Gebäudeversicherung

leer
Haftpflichtvers.

Haftpflichtvers.

 
 
 
leer

Kfz-Versicherung

leer
leer
leer
leer

Gew. Versicherungen

leer leer

Haftung

leer

Ertragsausfall

leer

Einrichtung/Inhalt

leer

Fuhrpark/Transport

leer
leer
leer
leer

Kunden Log-In

leer leer
  Username:  

  Passwort:  

leer
leer
leer

 
 

zum Vergleichsrechner

 

Tierhalter haften für ihrer Schützlinge

Zur Haftung für Schäden , die durch Tiere verursacht werden, sagt §§ 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere und die Bienenhaltung zu privaten Zwecken sind in der Regel in der Privaten Haftpflichtversicherung beitragsfrei mitversichert. Dies gilt in keinem Fall für Hunde, Pferde und Ponys. Diese benötigen eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung..

Haustiere in der allgemeinen Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherer unterscheiden zwischen Haustieren, gezähmten Tieren und wilden Tieren. Zu den Haustieren zählen die vom Menschen in seinem Bereich gehaltenen zahmen Arten. Die Tabelle veranschaulicht, für welches Haustier welche Art von Haftpflichtversicherung notwendig ist *:

Hunde, Pferde, Ponys, Esel, Rinder benötigen eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Tauben, Hühner, Geflügel, Bienen benötigen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, falls die Tiere zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden. Ansonsten sind diese Tiere durch die Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Katzen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen u.ä. sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Exotische Haustiere wie Schlangen, Affen, Leguane, Raubkatzen u.ä. werden gemäß Einzelvereinbarungen mit dem Versicherer geschützt.
*)Die einzelnen Vertragsbedingungen können von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfallen

 
 Online Anfrage zur Pferdehaftpflichtversicherung
 Anzahl der Pferde/Ponys:
 

 
 Kontaktdaten
 Vorname Nachname:  
 Strasse:  
 Plz-Ort:   
 Telefon - Erreichbarkeit:     - 
 E-Mail:  
 Datenschutz:   Ja, ich stimme den Datenschutzbestimmungen zu
Hinweis
Zum 01. Juli 1997 trat das neue Multimediagesetz in Kraft. Danach dürfen u.a. personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Personen gespeichert und weiterverarbeitet werden. Durch Bestätigen der Eingaben mit " Eingabe bestätigen " erklären Sie sich hiermit einverstanden. Der Nutzer hat ein Recht auf jederzeitigen Widerruf dieser Erklärung mit Wirkung für die Zukunft gemäß §3 Abs. 6 des Teledienstesdaten- Schutzgesetzes (TDDSG). Zur Angebotserstellung oder für die online Beantragung benötigen wir einige persönliche Daten. Bei der online Beantragung leiten wir Ihre Daten an den entsprechenden Versicherer weiter. Ihre unverbindliche Anfrage wird von uns selbst, oder von unseren kompetenten Partnern kostenlos bearbeitet.
 
© Versicherungsmakler

Software für Versicherungsmakler und Vertriebe
Impressum    Haftungsausschluss