Home pixel !!! Haustarife !!! pixel Private Haftpflicht pixel AGBs pixel Kontakt pixel Sonstiges/Anlagen  leer
 

Versicherung Berlin

leer leer

Home

leer

Ihre Vorteile

leer

Versicherungsmakler?

leer

AGBs

leer

Kontakt

leer

Immobilien

leer
leer
leer
leer

Vorsorge

leer leer

Altersvorsorge

leer

Berufsunfähigkeit

leer

Lebensversicherung

leer

Krankenversicherung

leer

Krankenzusatzvers.

leer

Sonstiges/Anlagen

leer
leer
leer
leer

Priv. Versicherungen

leer leer

!!! Haustarife !!!

leer

Private Haftpflicht

leer

Hausratversicherung

leer

Wohngebäudevers

leer

Allg. Versicherungen

leer
Haftpflichtvers.

Haftpflichtvers.

 
 
 
 
leer

VL Maxx

leer

Kfz-Versicherung

leer
leer
leer
leer

Gew. Versicherungen

leer leer

Haftung

leer

Ertragsausfall

leer

Einrichtung/Inhalt

leer

Fuhrpark/Transport

leer
leer
leer
leer

Kunden Log-In

leer leer
  Username:  

  Passwort:  

leer
leer
leer

Kinder in der Privaten Haftpflichtversicherung

 
 Priv. Haftpflicht  Pferdehaftpfl.  Hundehaftpfl.  Bauherren 
    Allg. Infos      Kinder versichern  
 
 

Haftung für Kinder
Die Aufsichtspflicht der Eltern werden von den Gerichten oft, damit Geschädigten entstandene Schäden zu ersetzen sind, recht weit ausgelegt.

Ein Beispiel: Während einer Schneeballschlacht wird ein neunjähriger Junge von seinem Freund am Auge getroffen und verletzt. Die Eltern des Schädigers haften für Krankenhauskosten, Schmerzensgeld und bei bleibenden Schaden sogar für Rentenzahlungen.


Bis wann sind Kinder in der PHV der Eltern mitversichert?
In der Regel gilt: Die Mitversicherung in der elterlichen Privathaftpflichtversicherung endet, wenn Kinder heiraten, ansonsten mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Befindet sich das ledige Kind zu diesem Zeitpunkt aber noch in der Schul- oder sich unmittelbar daran anschließenden Berufsausbildung, genießt es vom Alter unbeinträchtigt, auch weiterhin Versicherungsschutz. Der Versicherrungsschutz endet mit Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums.

Da jedoch der Aufnahme eines Studiums heute häufig eine Ausbildung vorausgeht, werden bei neu abgeschlossenen Verträgen oft beide Ausbildungsabschnitte mitversichert. Das gilt auch, wenn einem abgeschlossenen Studium eine Berufsausbildung oder ein weiteres Studium folgt. Ein sachlicher Zusammenhang zwischen den unterschiedlichen Ausbildungsgängen ist nicht notwendig.*

Für Rechtsreferendare und Lehramtsanwärter endet der Versicherungsschutz regelmäßig mit dem 1. Staatsexamen. Sollte das Kind vor, nach oder während der Berufsausbildung den Grundwehrdienst oder den Zivildienst ableisten, bleibt der Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht der Eltern weiter bestehen. Dieses gilt auch während der üblichen Wartezeit zwischen einzelnen Ausbildungsabschnitten (beispielsweise Suche nach einer Ausbildungsstelle oder Warten auf einen Studienplatz).*

*Die einzelnen Vertragsbedingungen können von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfallen.

© Versicherungsmakler

Software für Versicherungsmakler und Vertriebe
Impressum    Haftungsausschluss