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Versicherte Kosten in der Hausratversicherung / VHB 92

 
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Die Hausratversicherung leistet auch für Kosten, die im oder nach einem Versicherungsfall anfallen:

Dazu gehören zum Beispiel
- eigener Zeitaufwand
- Abtransport des zerstörten Hausrates
- eventuelle Entsorgung als Sondermüll

Nicht versichert, da in der Gebäudeversicherung versichert, sind Aufräumkosten für Gebäudebestandteile.

Bewegungs- und Schutzkosten
Diese Kosten werden ersetzt, wenn durch einen Versicherungsfall andere Sachen bewegt oder geschützt werden müssen, um die versicherte Sache wieder herstellen zu können.

Transport- und Lagerkosten
Die Kosten übernimmt der Versicherer, wenn durch einen Versicherungsfall die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Lagerung des Hausrates in einem noch benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten der Lagerung ersetzt der Versicherer längstens für 100 Tage.

Schadenabwendungs- und Schadensminderungskosten
Beispiele:
1.) Der Versicherungsnehmer wirft seine Jacke über einen brennenden Fernsehapparat. Die zerstörte Jacke wird ersetzt.
2.) Mit einem Autofeuerlöscher versucht der Versicherungsnehmer vergeblich einen Wohnzimmerbrand zu löschen. Der Versicherer erstattet die Füllung des Feuerlöschers, da auch erfolglose Schadenminderungskosten bezahlt werden.
3.) Der Versicherungsnehmer löscht löscht mit seinem Feuerlöscher vor seinem Haus aus einem Auto ausgelaufenes brennendes Benzin, damit das Feuer nicht auf seine Wohnung übergreifen kann. Auch in diesem Fall zahlt der Versicherer die Füllung des Feuerlöschers, da ein Versicherungsfall unmittelbar bevorstand.

Schlossänderungskosten
Der Versicherer leistet, wenn durch einen Versicherungsfall Schlüssel für Türen der Wohnung abhanden kommen

Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen
Der Versicherer bezahlt die Gebäudebeschädigung:
- innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch
- im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder Versuch einer solchen Tat (z.B. die Tür zur Wohnung des Versicherungsnehmers im Mehrfamilienhaus, Eingangstür im Einfamilienhaus

Reparaturkosten für gemietete Wohnungen
Die Hausratversicherung übernimmt die Reparaturkosten in der gemieteten Wohnung nach einem Leitungswasserschaden für Bodenbelege, Innenanstriche oder Tapeten.

Hotelkosten
Der Versicherer übernimmt die Hotel- oder Pensionskosten, wenn die Wohnung des Versicherungsnehmers nach einem Versicherungsfall unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist. Die Kosten werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, längstens für 100 Tage ersetzt und sind auf 1 Prozent der Versicherungssumme beschränkt.

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